Franchise Handbuch

Erfolgreich Selbstständig

Im Schnitt 100+ Kunden verfügbar

Zusammen Erfolgreich

Dieses Handbuch richtet sich an Betreuungskräfte, die ihre Einsätze und Einsatzzeiträume frei und unabhängig planen möchten. Die optimale Grundlage für diese Beschäftigung, stellt die Selbstständigkeit als Betreuungskraft dar. Das Handbuch erklärt, wie Franchisenehmer ihr Unternehmen führen, welche Unterstützung sie vom Franchisegeber erhalten und welche Kenntnisse im Bereich der häuslichen Pflege erforderlich sind. Bestandteil des Franchisevertrages ist zentral – das Handbuch für das Qualitätsmanagement des Sofiapflege-Systems – und hilft, einheitliche Standards zu setzen, die in ganz Deutschland für Qualität stehen. Das Handbuch bündelt über 17 Jahre Erfahrung in der häuslichen Pflege und vermittelt kulturelles Verständnis sowie Fachwissen und wichtige Arbeitsabläufe, damit Franchisenehmer die Besonderheiten des Sofiapflege-Systems verstehen. Unser Ziel ist, durch umfassendes Wissen und Kompetenz sowohl die Kundenzufriedenheit zu steigern als auch die Marktposition der Franchisenehmer zu stärken.

1. Häusliche Pflege: ein Markt mit Potenzial und Zukunft

1.1 Pflegenotstand in Deutschland

In Deutschland sind (Stand 2021) 5 Millionen Menschen pflegebedürftig nach SGB XI. Noch 2019 waren in Deutschland noch 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig. Dies entspricht einer Steigerung von 20 % innerhalb von nur 2 Jahren. Diese Daten lassen einen weiteren Anstieg in naher Zukunft erwarten.

Diesen Tatsachen steht ein verheerender Personalmangel gegenüber. Nach einem Bericht der Bertelsmann-Stiftung wird der Personalmangel im ambulanten und stationären Sektor je nach dem im Bericht dargestellten Szenario im Jahr 2030 zwischen 263.000 und 492.000 betragen. Der Personalmangel resultiert nicht nur aus den wachsenden Anforderungen des expandierenden Marktes, sondern auch aus dem sinkenden Beschäftigungspotenzial. Der Einsatz von osteuropäischen Pflegekräften für die Rund-um-die-Uhr Betreuung in Deutschland ist angesichts des ungedeckten Versorgungsbedarfs ein wachsender Markt. Dennoch oder gerade deshalb ist der rechtliche Rahmen unklar, was allen Beteiligten zum Nachteil gereicht.

Im Folgenden werden wir die gängigen Modelle in der Praxis untersuchen, um ihre Vereinbarkeit mit den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zu vergleichen.

1.2 Der Bedarf und theoretisches Potenzial:

1.2.1 Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2060 Deutschland

Mit der steigenden Lebenserwartung, niedrigeren Sterblichkeitsraten durch moderne Technik und Medizin wird die Zukunft eine Herausforderung sein. Die Auswirkungen auf die Pflege- und Gesundheitsbranche werden groß sein. Daten zeigen, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland jedes Jahr weiter stark zunehmen wird und voraussichtlich bis 2060 weit über 7 Millionen sein werden.

Der wachsende Bedarf an medizinischem Fachpersonal wird auf absehbare Zeit weiter steigen. Eine wirkungsvolle Möglichkeit, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bietet das innovative Franchisesystem von Sofiapflege.

Daher ist und bleibt die Altenpflege ein breites Betätigungsfeld für alle Beteiligten, insbesondere angesichts der prognostizierten demografischen Herausforderungen. Unternehmen und ihre Mitarbeiter, aber auch Politik und Gesellschaft stehen vor der Chance, Strukturen zu schaffen, die eine moderne, zivilisierte und qualitativ hochwertige Versorgung der Pflegebedürftigen auch unter veränderten Bedingungen ermöglichen.

1.3 Die Rolle der BihG (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft)

BihG – eine unverzichtbare Säule in der Realität des Gesundheitswesens.

Derzeit sind in Deutschland etwa 5 Millionen Menschen pflegebedürftig, von denen etwa 1 Million in Pflegeheimen und 3 Millionen in ihren eigenen vier Wänden betreut werden. Etwa 300.000 von ihnen können nur zu Hause leben, weil sie von Pflegekräften in Osteuropa betreut werden. Dazu gibt es auch mittelfristig keine Alternative, weder in der ambulanten noch in der stationären Versorgung. Sollte der „Eiserne Vorhang“ wieder fallen oder die Grenze aufgrund von epidemiologischen, gesundheitspolitischen oder ähnlichen Umständen plötzlich geschlossen werden, stünden diese pflegebedürftigen Menschen plötzlich ohne Hilfe da. Das BihG muss daher auf einem eminent rechtlichen Hintergrund und einer soliden technischen Struktur beruhen.

Offizielle Statistiken über die tatsächliche Zahl der Menschen in der häuslichen Pflege liefern keine schlüssige und genaue Schätzung, da die BihG-Branche (häusliche Pflege) zu einem großen Teil aus illegaler Arbeit besteht. Die Erhebungsmethoden sind veraltet oder basieren auf überholten Schätzungen. Aus der in Österreich unkonventionellen, aber plausiblen, 2007 legalisierten sogenannten Personenbetreuung lässt sich auch die Situation in Deutschland ableiten: am 31. Dezember 2019 gab es 68.926 aktive Personenbetreuer(Innen). Da diese Pflegekräfte alle zwei Wochen nach Hause zurückkehren müssen, verringert sich die Zahl um die Hälfte (34.500 Fälle). Da Deutschland etwa die zehnfache Bevölkerungszahl hat, wird die Zahl der BihG-Fälle vorsichtig auf etwa 300.000 – 700.000 geschätzt. Diese Daten stimmen mit den Schätzungen des Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) überein.

“Durchschnittlich arbeiten rund 700.000 Pflege- und Betreuungskräfte aus Osteuropa in etwa ca. 300.000 Haushalten.”

“Geschätzte Anzahl von Betreuungssituationen in der häuslichen Pflege: 300.000”

1.4 Stigmatisierung der häuslichen Pflege als Folge des illegalen Marktes

Etwa 90 % dieser Pflegekräfte arbeiten jedoch ohne sozialen Schutz und/oder faire Verträge. Darüber hinaus trägt die illegale Migration aus Weißrussland und den Balkanländern stark zu diesem Stigma bei. Ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis können Pflegekräfte aus diesen Ländern erpresst werden und müssen für Löhne arbeiten, die wahrscheinlich weniger als die Hälfte der Löhne von legal in Deutschland arbeitenden Pflegekräften betragen. Mit dem Sofiapflege-Franchisemodell, steht Ihnen dagegen eine legale Möglichkeit zur Verfügung, bei der Sie mit Sicherheit und Erfolg in der häuslichen Betreuung arbeiten können.

1.5 Tätigkeitsprofil der Pflegenden

Die BihG sorgt für Vertrauen und Sicherheit durch ständig anwesende und sofort verfügbare Pflegekräfte für den Patienten, insbesondere in der letzten Lebensphase, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Kraft der Familie des Patienten gering ist. Die häusliche Pflege erstreckt sich nach Angaben der Branche im Durchschnitt über 12 bis 14 Monate. Die BihG deckt ein breites und komplexes Spektrum von Aufgaben ab, die sich in drei Haupttätigkeitsbereiche aufteilen, wobei je nach den Bedürfnissen des Patienten unterschiedliche Leistungen erbracht werden:

1.5.1 Haushaltsführung (Durchschnittlich ca. 40 % der Zeit)

1.5.2 Grundpflege (Durchschnittlich ca. 25 % der Zeit)*

1.5.3 Aktive Pflege (Durchschnittlich ca. 35 % der Zeit)**

* Der Beitrag der Grundversorgung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In leichten Fällen ist eine Überwachung der täglichen Aktivitäten ausreichend. Bei fortgeschrittenen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen steigen die Verantwortung und die Arbeitsbelastung für die Pflege- und Betreuungskräfte. ** Die Strukturierung des Tagesablaufes und der gemeinsamen Aktivitäten verbessert die körperliche und geistige Gesundheit der älteren Menschen.

2. Möglichkeiten als Pflege- oder Betreuungskraft zu arbeiten

Für EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten (z.B. Ukraine) mit gültiger Arbeitsgenehmigung gibt es zwei Möglichkeiten, in Deutschland als Pflege- oder Betreuungskraft zu arbeiten. Grundsätzlich stellen sich diese beiden Fragen: Selbstständig oder angestellt?

Wie kann ich also herausfinden, welches Modell für mich das richtige ist?

2.1 Selbstständigkeit vs. Anstellung

Vorteile der Selbstständigkeit

Vorteile der Beschäftigung

"Als selbstständige Betreuungskraft bestimmen Sie Ihren Arbeitsort, Arbeitzeit und Ihr Honorar selbst. So bleiben Sie jederzeit flexibel."

Als selbstständige Betreuungskraft können Sie Ihren Arbeitsort, Ihre Arbeitszeiten und Ihr Honorar selbst bestimmen. Viele Menschen ziehen es vor, selbständig zu arbeiten und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Außerdem verdienen Selbstständige im Allgemeinen mehr als Arbeitnehmer.

Der Vorteil des Angestelltenverhältnisses ist, dass kein unternehmerisches Risiko eingegangen wird. Die Arbeitnehmer müssen den Weisungen ihres Arbeitgebers Folge leisten und dort arbeiten, wo es die Firma bestimmt. Sie kommen aber in der Regel in den Genuss bestimmter Vorteile, wie z. B. Krankengeld, verlängerte Sozialversicherung, bezahlter Urlaub und Sonder- oder Zusatzeinkommen wie Weihnachtsgeld.

Die meisten Patienten in Deutschland können und wollen nicht als Arbeitgeber auftreten. Sie sind nicht in der Lage, Gehälter zu berechnen, Steuern abzuführen und im Falle eines Urlaubes oder einer längeren Krankheit einen passenden Ersatz zu suchen. Die Mehrheit der Pflegekräfte (über 90 %), die sich für die direkte Arbeit mit dem Kunden entscheiden, sind illegal beschäftigt.

Dies hat schwerwiegende Nachteile für die Pflegekräfte. In der Regel gibt es keine Sozial- oder Krankenversicherung. Wenn die Pflegeperson einen Arbeitsunfall erleidet (z. B. Beinbruch durch Sturz von einer Leiter), müssen die medizinischen Kosten für die Schwarzarbeit von der Pflegeperson getragen werden. Außerdem besteht ständig die Gefahr, dass sie den Behörden gemeldet werden. Da weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, drohen Bußgelder und Zahlungsrückstände in Höhe von bis zu 500.000 €. Außerdem macht sich die Pflegekraft als Auftragnehmer strafbar, so dass ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren droht.

Daher bietet die Sofiapflege mit ihrem Franchisesystem ausschließlich die Tätigkeit als selbständiger Betreuer an.

2.2 Ist Selbstständigkeit die beste Option für mich?

Die Selbstständigkeit in einem Gewerbe in Deutschland hat gewisse Vorteile. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass sie auch gewisse Risiken birgt. Insbesondere für ausländische EU-Bürger sind die Komplexität und der bürokratische Aufwand einer Unternehmensgründung in Deutschland nicht zu unterschätzen. Die Sofiapflege unterstützt Sie bei der Beantragung aller erforderlichen Dokumente und stellt sicher, dass alles korrekt beantragt ist. Zunächst muss ein Unternehmen registriert und eine Gewerbesteuernummer beantragt werden. Außerdem ist ein ständiger Schriftverkehr mit den Behörden erforderlich. Es muss eine Basis von mehreren Kunden aufgebaut werden, da die Erbringung von Dienstleistungen für einen einzigen Kunden das Risiko birgt, einer illegalen abhängigen Tätigkeit bezichtigt zu werden (wie bei der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Es müssen Verträge mit Kunden geschlossen, Rechnungen erstellt und versandt, die Buchhaltung geführt, Steuererklärungen erstellt, ein angemessener Versicherungsschutz nachgewiesen und Rechtsbeistand bei der Bewältigung von Schadensfällen beschafft werden. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, wie z. B. Datenschutzgesetze oder vertragliche Rücktrittsrechte, muss ebenfalls gewährleistet sein. Andernfalls können hohe Geldstrafen, Bußgelder oder Anklagen wegen unselbstständiger Tätigkeit Sie unvorbereitet treffen.

2.3 Wie funktioniert das Franchising?

Der Franchisegeber
stellt dem Franchisenehmer alle Unterlagen zur Verfügung, garantiert die Qualität der
angebotenen Dienstleistungen und vermittelt über seine Partner den Zugang zu einem
breiten Spektrum an zuverlässigen Kunden.

Der Franchisenehmer
übernimmt das Wissen und die Erfahrung des gesamten Franchiseunternehmens und
kann selbstständig häusliche Pflegedienstleistungen anbieten, wobei er die Möglichkeit
hat, seine Gebühren direkt mit dem Kunden auszuhandeln.

Die Gebühr für die Dienstleistung
wird vom Kunden direkt an den Franchisenehmer (Betreuungsperson) gezahlt. Es gibt

keine Vermittler, versteckte Gebühren oder zusätzliche Kosten. Alle benötigten Dienst-
leistungen sind in der Franchisegebühr enthalten, unabhängig von der Höhe des Auftrags-
volumens. Die genaue Gebühr entnehmen Sie Ihrem Franchisevertrag.

3. Was beinhaltet das Franchise-Modell?

3.1 Franchise Definition

Wer die Vorteile der Selbstständigkeit genießen, aber die Nachteile minimieren und die Komplexität reduzieren will, ist in einem Franchisesystem gut aufgehoben. Wenn eine Betreuungsperson sich für ein Franchisesystem entscheidet, arbeitet sie zwar auf eigene Faust, kann sich aber einem bewährten Geschäftsmodell mit einer etablierten Marke anschließen.

Durch eine intelligente Arbeitsteilung profitiert der Franchisenehmer von der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und einem besseren Einkommen, während der Franchisegeber die Verwaltung, den Schriftverkehr mit Behörden, die Rechnungsstellung, die Bereitstellung von Dokumenten und Formularen, das Marketing, das Versicherungsmanagement, die Schulung und viele andere Tätigkeiten übernimmt.

3.2 Definition: Franchisegeber (Sofiapflege)

Der Franchisegeber ist ein Gewerbetreibender, der:

  1. Inhaber von Rechten an einem eingetragenen Warenzeichen oder einem anderen
    Recht an geistigem oder gewerblichem Eigentum ist; die Rechte müssen mindestens
    für die Dauer des Franchisevertrags ausgeübt werden;
  2. das Recht verleiht, ein Unternehmen, ein Produkt, eine Technologie oder eine Dienstleistung zu nutzen oder zu entwickeln;
  3. dem Franchisenehmer eine Einweisung in den Betrieb der eingetragenen Marke gibt;
  4. Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln zur Förderung der Marke, der For-
    schung und der Innovation sowie zur Gewährleistung der Produktentwicklung und der Nachhaltigkeit.

3.3 Das Franchiseunternhemen

Ein erfolgreiches Franchiseunternehmen ist immer auf das Netz von Franchisenehmern (oder Nutznießern) angewiesen, das es aufbauen kann. Es ist wichtig, das Wort Netzwerk zu betonen. Ein Franchise kann nicht von einer einzelnen Person aufgebaut und entwickelt werden. Hier kommt die Macht der Vielen zum Tragen, die sich für ein gemeinsames Ziel einsetzen. Das Wohlergehen eines jeden hängt vom Wohlergehen aller zusammen ab. Der Franchisenehmer ist somit der wichtigste Teil der gesamten Franchisemaschine. Er übernimmt den Auftrag, das Wissen, die Erfahrung und die Infrastruktur des Franchisegebers, um darauf aufbauend sein eigenes Geschäft zu entwickeln. Der Franchisegeber wird ihm das Vertrauen, die Unterstützung und die Freiheit geben, die er braucht, um im unternehmerischen Umfeld erfolgreich zu sein. Im Gegensatz zu einem Arbeitgeber ist der Franchisegeber kein Vorgesetzter, der gegen eine flexible finanzielle Vergütung (manchmal zum Nachteil des Arbeitnehmers) Befehle erteilt, sondern ein erfahrener Lehrer, der den Franchisnehmer auf seinem eigenen Weg durch das oft feindliche Geschäftsumfeld begleitet. Der Franchisenehmer kann also selbst entscheiden, wie er vorgehen will, solange er sich an die Vorgaben hält, die der Franchisegeber für alle, die in das Franchising investieren wollen, macht. Im täglichen Leben stellen viele Menschen fest, dass sie nicht mehr für jemanden arbeiten wollen und beschließen, ihr eigenes Unternehmen zu eröffnen. Die Realität sieht so aus, dass viele, die diesen Weg einschlagen, wieder umkehren, bevor sie ihr Ziel erreicht haben und oft verlieren sie, was sie in jahrelanger Arbeit aufgebaut haben. Wie sich in der globalen Wirtschaft gezeigt hat, kann es sich nicht jeder leisten alles zu riskieren, um sich seinen Wunsch nach Freiheit zu erfüllen. So wurde das Konzept des Franchising geboren, um Menschen zu bedienen, die dazu neigen, selbst zu entscheiden. Ein Franchise Unternehmer ist ein erfahrener Wirtschaftsakteur, der ein etabliertes Produkt auf einem stabilen Markt anbietet und eine Geschäftsstrategie vorschlägt, die sich bereits als erfolgreich und rentabel erwiesen hat.

3.4 Warum wir?

Die Sofiapflege ist ein 2007 gegründetes Unternehmen, das jedoch auf eine langjährige Erfahrung in der häuslichen Betreuung zurückgreifen kann.

Die Pflege, Betreuung und Unterstützung von Menschen, die ihren Lebensabend erreicht haben, ist unsere Berufung und Verpflichtung. Von Anfang an haben wir gezeigt, dass Hingabe, Vertrauen und gegenseitiger Respekt die Werte sind, die zu unserer Visitenkarte geworden sind.

Das Angebot von der Sofiapflege für Betreuungspersonen ist das Franchise-Modell. Es verbindet die Sicherheit, Unterstützung und Erfahrung eines Arbeitgebers mit der individuellen Freiheit, Kunden auszuwählen und die Gebühren direkt mit ihnen auszuhandeln.

3.5 Das erwartet Sie als Franchisenehmer

Der gesamte Prozess, um ein Franchisenehmer der Sofiapflege zu werden ist standardisiert und zentralisiert und wird in einer völlig transparenten Weise nach folgenden Schritten durchgeführt:

1.

Die Person, die ihre Absicht bekundet, Teil der Franchise von Sofiapflege zu werden (von nun an Bewerber genannt), kontaktiert die Franchise-Abteilung der Sofiapflege; (Tel. 07152 3389932 oder Franchise@sofiapflege.de) und nimmt an einem Telefongespräch teil, in dem der Interviewer das Franchisemodell kurz vorstellt. Das Vorstellungsgespräch wird von einem spezialisierten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle der Sofiapflege auf der Grundlage einer standardisierten Struktur und unter Berücksichtigung der Qualität und Fairness des Verfahrens geführt.

2.

Wird der Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch akzeptiert, muss er folgende Dokumente und Unterlagen in Kopieform vorlegen:

Nicht EU-Bürger

3.

Mit diesen Angaben füllt Sofiapflege im Namen des Interessenten einen Franchisevertrag aus und schickt ihn per E-Mail zur digitalen Unterschrift.

4.

Sobald der Franchisevertrag unterzeichnet ist, wird er gültig und der Interessent wird Franchisenehmer mit vollem Zugang zu den vom Franchiseunternehmen angebotenen Dienstleistungen.

3.6 Verhaltenskodex der Sofiapflege

Die folgenden Grundsätze gelten für die gesamte Sofiapflege Gemeinschaft und stellen eine Reihe von Grundregeln dar, um nachhaltige Beziehungen und stabile, entwicklungsorientierte Partnerschaften zu gewährleisten. Auch wenn diese Grundsätze nicht Gegenstand des Franchisevertrages sind, sind sie für alle Sofiapflege – Mitglieder verbindlich, da sie einen hohen Standard innerhalb der Sofiapflege setzen und auf dem Engagement der Mitglieder beruhen.

Die Arbeit einer Pflege- oder Betreuungskraft hat nicht nur wichtige wirtschaftliche Auswirkungen auf die Gesellschaft, sondern auch einen edlen Zweck. Diese Tätigkeit ist häufig mit einer großen Verantwortung für die Gesundheit und das Glück des Kunden verbunden. Aus diesem Grund wenden sich die Kunden häufig an Vermittlungsunternehmen für häusliche Pflege, um die Dienste qualifizierter Betreuungspersonen in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund der Vielfalt der Erkrankungen der Patienten, ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen, der Komplexität der zwischenmenschlichen Beziehungen im familiären oder außerfamiliären Umfeld des Patienten sowie um den kulinarischen Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden, erfordert die häusliche Pflege Kompetenz, ausreichendes Fachwissen und eine angemessene Qualifikation.

Integrität, Ehrlichkeit, Fairness und die Achtung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Geschäftsleben sowie Kompetenz sind die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung.

3.6.1 Allgemeine Grundsätze

  1. Der Sofiapflege-Franchisenehmer-Status steht für Exzellenz in der häuslichen Pflege durch den hohen Standard der beruflichen Qualifikation.
  2. Ein Hauptanliegen aller Franchisenehmer ist die Förderung und Aufrechterhaltung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in ihrem Geschäftsumfeld. Dazu gehört auch, dass die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Rechte jedes Einzelnen geschützt werden.
  3. Franchisenehmer müssen offen und tolerant handeln.
  4. Die Grundregel für das Verhalten von Franchisenehmern muss immer die Einhaltung der Gesetze sein.

  5. Franchisenehmer und Sofiapflege werden ihre Aufgaben und Pflichten aus dem Vertrag stets nach Treu und Glauben erfüllen.

  6. Franchisenehmer werden Situationen vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt  führen könnten, sowohl im persönlichen als auch im geschäftlichen Bereich. Dies bedeutet auch, dass ein Franchisenehmer keiner Person (innerhalb oder außerhalb des Franchiseunternehmens) einen unzulässigen Vorteil anbieten, gewähren oder annehmen darf.

  7. Jeder Franchisenehmer hält sich an die moralischen und ethischen Grundsätze der „Pflegecharta“ und gestaltet seine eigenen Geschäftsaktivitäten danach aus.

3.6.2 Grundsätze für das Verhalten gegenüber Kunden

  1. Ziel der Pflegecharta (entwickelt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ist es, die Rolle und die rechtliche Stellung von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf zu stärken. Zu diesem Zweck werden die Grundrechte dieser Menschen in acht Artikeln zusammengefasst und konkret erläutert. In der Charta werden auch die Merkmale einer hochwertigen Pflege und Betreuung beschrieben. Das Dokument ist daher ein Leitfaden für alle, die Verantwortung für die Pflege, Unterstützung und Behandlung von bedürftigen Menschen tragen. Dazu gehören u. a. Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens, Anbieter von Pflege und Gesundheitsdienstleistungen sowie private Versicherungsunternehmen und Wohlfahrtsverbände. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, sein Dienstleistungsangebot an den Grundsätzen der Pflegecharta auszurichten.
  2. Die Wahrung der legitimen Interessen der Kunden, die Vorrang vor den eigenen Interessen haben, muss für jeden Franchisenehmer ein wichtiger Geschäftsgrundsatz sein.
  3. Der Abschluss des Dienstleistungsvertrags regelt die Rechte und Pflichten des Kunden und des Franchisenehmers. Es ist eine wichtige Aufgabe des Franchisegebers dafür zu sorgen, dass die Rechte aller beteiligten Parteien gewahrt werden.
  4. Der Franchisenehmer reagiert angemessen und schnell auf Beschwerden von Interessengruppen, Kunden oder ehemaligen Kunden.
  5. Alle Informationen von Interessengruppen und Kunden werden vertraulich behandelt. Die Datenschutzbestimmungen müssen beachtet werden.

"Unser Verhaltenscodex garantiert eine erfolgreiche Zusammenarbeit - für alle."

3.6.3 Verhaltenskodex gegenüber Sofiapflege

  1. Die Sofiapflege und der Franchisenehmer respektieren als getrennte Rechts- und Wirtschaftssubjekte die Werte des jeweils anderen, insbesondere das geistige Eigentum.
  2. Die Sofiapflege und die Franchisenehmer sind dauerhaft auf das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern, Multiplikatoren und Investoren sowie der Öffentlichkeit angewiesen.
  3. Die Sofiapflege und Franchisenehmer sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst. Sie respektieren die legitimen Rechte Dritter und unterlassen Handlungen, die für die Sofiapflege oder die Franchisenehmer in der Öffentlichkeit diskriminierend oder schädigend sind.

3.6.4 Verhaltenskodex gegenüber anderen Franchisenehmern der Sofiapflege

Die Beziehungen zwischen den Sofiapflege – Franchisenehmern und zu anderen Pflegeanbietern basieren auf Solidarität und gegenseitigem Respekt. Die respektlose Behandlung eines anderen Dienstleisters oder die Missachtung von Mitbewerbern sind Handlungen, die mit den Grundsätzen von Treu und Glauben eines Sofiapflege – Franchisenehmers nicht vereinbar sind.

3.6.5 Verstöße gegen diese Grundsätze

  1. Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können sich sowohl auf den Franchisegeber als auch auf die Franchisenehmer auswirken und Sanktionen nach sich ziehen (Geldbußen, Eingriffe der Behörden in den Geschäftsbetrieb).
  2. Erhält ein Franchisenehmer Kenntnis von einem Gesetzesverstoß oder einem erheblichen Verstoß gegen diese Verhaltensregeln, insbesondere in Fällen von Betrug, Korruption oder anderen ähnlich sanktionierten Handlungen, die straf- oder zivilrechtliche Folgen haben könnten, sollte er unverzüglich die zuständigen Behörden  sowie die Vertreter von der Sofiapflege informieren.

3.6.6 Verhaltensregeln für die Erbringung von Dienstleistungen

3.6.6.1 Äußeres Erscheinungsbild eines Franchisenehmers der Sofiapflege

In einem Bereich, in dem es täglich zu Interaktionen zwischen Menschen kommt und dessen Erfolg von einer vertrauensvollen und professionellen Beziehung zwischen dem Dienstleister und dem Pflegebedürftigen abhängt, ist der Qualitätsstandard der erbrachten Dienstleistung unter anderem eine Frage des äußeren Erscheinungsbildes.

In Deutschland tragen Frauen Make-up relativ unauffällig. Die Maniküre ist in der Regel dezent, grelle Farben werden vermieden und die Nägel werden in der Regel kürzer geschnitten. Da die meisten Pflegearbeiten zu Hause durchgeführt werden, ist die bevorzugte Garderobe aus praktischen Gründen bequem, aber die Wohnung des Kunden (und/oder der Pflegekraft) ist auch ein Arbeitsplatz, weshalb aus Gründen der Professionalität und des Respekts gegenüber dem Kunden Kleidung wie Jogginghosen oder enge (eng anliegende) Oberteile/Trikots sowie locker sitzende, unordentliche Kleidung vermieden werden sollte.

Ein sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein anständiger und formeller Kleidungsstil sind Voraussetzung für eine seriöse, professionelle und langfristige Zusammenarbeit mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen.

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Nicht empfohlen

"Professionelles Auftreten – immer und überall."

3.6.6.2 Leitlinien für eine angemessene und faire Kommunikation

Die Nachkriegsgeneration legt großen Wert auf einen vornehmen und höflichen Umgangston.

Es ist daher ratsam, den Kunden so höflich und respektvoll wie möglich anzusprechen (z. B. „Herr Miller / Frau Schmidt“) und das Personalpronomen der zweiten Person (du/ ihr) nur dann zu verwenden, wenn Ihnen dies ausdrücklich gestattet wurde. Während des Gesprächs sollte auch auf eine angemessene nonverbale Kommunikation (Körperhaltung, Gestik, Blickkontakt) geachtet werden, da diese bis zu 55 % der Aufnahmefähigkeit der Kommunikation beeinflusst. Große Bedeutung sollte auch der paraverbalen Kommunikation beigemessen werden (Tonfall, Lautstärke, Betonung einzelner Wörter oder Satzteile, Sprechge- schwindigkeit, Melodie der Stimme). Um unangenehme Situationen zu vermeiden und ein offenes, professionelles, aber geselliges Auftreten zu vermitteln, empfiehlt es sich, die eigene Meinung nicht aufdringlich und ungefragt mitzuteilen, nichtssagende Diskussionen zu führen und respektlos auf der eigenen Meinung zu beharren. Auch Geschichten, Berichte oder negative Lebenserfahrungen sollten vermieden werden. Es ist die moralische und soziale Pflicht des Franchisenehmers, sich nicht auf kontroverse Diskussionen, Tonfall, Konfrontationen, Zurechtweisungen, arrogante Bemerkungen, Vorwürfe oder Meinungsverschiedenheiten einzulassen. Er muss sich bei der Kommunikation mit seinen Kunden/Patienten von den Werten und Grundsätzen des guten Glaubens und der Harmonie leiten lassen. Diese unterscheiden in der Tat Fachleute von Nicht-Fachleuten, aber auch eine gute Dienstleistung von einer schlechten Dienstleistung.

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Nicht empfohlen

"Mit uns haben Sie immer einen starken Partner an Ihrer Seite."

3.6.6.3 Körperlicher Kontakt

Bei der Arbeit in der Altenpflege ist Körperkontakt unvermeidlich und in der Regel sowohl notwendig als auch erwünscht. In diesem Zusammenhang gibt es auch einige Regeln, die befolgt werden sollten, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Normalerweise und von Natur aus hat jeder Mensch einen Bereich der intimen Distanz, der sich vom direkten Körperkontakt bis zu einer Entfernung von etwa 60 cm um ihn herum erstreckt. Um diese Intimitätsgrenze zu überschreiten, benötigt jede Person die Zustimmung und Erlaubnis der Person, deren Intimitätsgrenze überschritten wird. Andernfalls, d. h. bei fehlender Zustimmung, sind negative Reaktionen zu erwarten, und die Folgen sind kategorisch. Es sollte daher von Anfang an mit dem Patienten geklärt werden, welche Art von Körperkontakt für die Durchführung der Pflegetätigkeit unbedingt erforderlich ist. Der Franchisenehmer muss Verständnis und Geduld aufbringen, wenn der körperliche Kontakt für den Patienten, vor allem am Anfang, unangenehm ist. Wichtig ist auch, dass der Franchisenehmer bei der Erbringung seiner Dienstleistungen auf die Sturzgefahr, die Aufsichtspflicht, die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des von ihm betreuten Patienten achtet.

Auch wenn die Erlaubnis des Patienten vorliegt, den Bereich der intimen Distanz zu betreten, muss der Franchisenehmer vorsichtig und aufmerksam mit dem Körperkontakt umgehen, insbesondere mit der Art und Weise, wie er ihn einleitet: vorsichtig, ruhig und ausgeglichen, ohne plötzliche Bewegungen und, falls erforderlich, mit vorheriger Benachrichtigung des Patienten (z. B. Freundlicher, warmer oder gar liebevoller Körperkontakt (z.B. Umarmungen oder Händchenhalten) sollte ebenfalls im Vorfeld mit dem Patienten abgestimmt werden, da dieser leicht ausarten und Missverständnisse entstehen können.

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Nicht empfohlen

3.6.6.4 Allgemeine Leitlinien für die Zubereitung, das Servieren und den Verzehr von Mahlzeiten

Der Franchisenehmer ist verpflichtet, die Mahlzeit mit dem Patienten einzunehmen und die gewohnten Zeiten so weit wie möglich einzuhalten. Der Franchisenehmer muss auch dafür sorgen, dass die Empfehlungen und Hygienevorschriften bei der Zubereitung, Einnahme und Abholung der Mahlzeit eingehalten werden.

In Bezug auf die Qualität der erbrachten Dienstleistung wird die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Dienstleistung in erster Linie durch die Liebe zum Detail getroffen (z. B. wird beim Eindecken des Tisches davon ausgegangen, dass das Besteck richtig platziert wird, die vom Patienten bevorzugte Anordnung und Art der Platzierung der Teller beachtet wird und ein angenehmes und sauberes Erscheinungsbild der Gegenstände und Dekorationen auf demTisch gewahrt wird). Ein weiteres Merkmal für Professionalität ist eine korrekte Körperhaltung und gute Umgangsformen während des Essens.

Im Gegensatz zu diesen Grundsätzen gibt es bestimmte Verhaltensweisen oder Gewohnheiten, die wir Ihnen empfehlen zu vermeiden. Dazu gehören:

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Nicht empfohlen

3.6.6.5 Allgemeine Regeln der beruflichen Höflichkeit und Vertraulichkeit

  1. Begründen Sie die berufliche Beziehung auf den Grundsätzen der Pünktlichkeit, Verantwortung und Integrität;
  2. Wahrung des Briefgeheimnisses;
  3. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und unter Androhung von Strafen im Falle von Verstößen;
  4. Verwendung formeller Anrede- und Begrüßungsformeln und -protokolle;
  5. Störfaktoren wie Mobiltelefone während der Zeit der Leistungserbringung gemäß dem Vertrag so weit wie möglich einzuschränken;
  6. Strikte und konsequente Einhaltung der zwischen dem Franchisenehmer und dem Kunden/Pflegebedürftigen aufgestellten Regeln und Vorschriften. Zum Beispiel:
    1. Wenn das Rauchen in der Wohnung verboten ist oder nur in bestimmten, speziell dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt ist, ist es selbstverständlich, dass der Franchisenehmer diese Vorschriften einhält;
    2. Sparsamer Umgang mit Lebensmitteln und Ressourcen;
    3. Einkäufe werden nur mit Zustimmung des Kunden/Patienten getätigt;
    4. Gekocht wird nach einem vorher festgelegten Plan.
  7. Für Situationen, Zusammenhänge und Einzelheiten, die vertraglich und/oder formell nicht eindeutig festgelegt sind und die erhebliche Auswirkungen haben können, wird empfohlen, im Voraus eine Genehmigung einzuholen;
  8. Aufmerksamkeit für Details des beruflichen und gesellschaftlichen Protokolls. Zum Beispiel:
    1. Beim Niesen empfiehlt es sich, Stoff- oder Papiertaschentücher zu verwenden und den Mund mit der linken Hand zu bedecken;
    2. Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände des Franchisenehmers nur in dem zugewiesenen Raum;
    3. Bitten Sie nicht um außergewöhnliche Gefälligkeiten (z. B. um ein Auto als Geschenk).

"Gewinn und Steuern in der Selbstständigkeit"

4. Das müssen Sie über die finanziellen Aspekte wissen

4.1 Gebühren und Steuern

4.1.1 Steuern für Existenzgründer - Informationen zu Buchführung & Unternehmenssteuern

Die in diesem Kapitel vorgestellten Informationen richten sich an Existenzgründer (Start-ups) und umfassen sowohl die Grundlagen der Unternehmensbesteuerung als auch die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durch Buchführung. Sie richten sich in erster Linie an gewerblich tätige Unternehmen, aber auch selbstständige Unternehmer und Freiberufler finden in diesem Kapitel nützliche Informationen.

Diese Informationen sollen auch verdeutlichen, dass die Buchführung eines Unternehmens an sich keine übermäßige Anstrengung darstellt. Wenn Sie sich ein Mindestmaß an Wissen aneignen und damit arbeiten, kann die Buchhaltung zu einem wichtigen Kontrollinstrument für Ihr Unternehmen werden. Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, dass Ihre Erfahrung oder Ihre Kenntnisse in den Bereichen Buchhaltung und Steuern begrenzt oder veraltet sind, ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen.

Die Sofiapflege steht Ihnen zur Verfügung und unterstützt Sie jederzeit gerne.

4.1.2 Gewinnermittlung / Bilanzierung

Gewinne aus selbständiger Tätigkeit (d.h. die steuerliche Organisationsform der Sofiapflege-Franchisenehmer) sind einkommensteuerpflichtig.

Zur Ermittlung des Gewinns sieht die Steuergesetzgebung eine einfache Berechnung des Einkommensüberschusses für die gesetzlich, als Nichtunternehmer definierte Kategorie vor (Gewerbetreibende, die entweder keine oder nur sehr wenige Angestellte haben, keine Zweigniederlassungen unterhalten, in kleinen Geschäftsräumen tätig sind, nur eine geringe Anzahl von Geschäftsbeziehungen und Handelsgeschäften unterhalten, einen geringen Jahresumsatz, geringe Kapitalausstattung, keine Bankkredite, eine kleine Produktpalette oder nur eine kleine Palette von Waren oder Dienstleistungen anbieten).

4.1.3 Berechnung des Einkommensüberschusses

Das Steuerrecht in Deutschland verpflichtet Gewerbetreibende eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Die Berechnung des Einkommensüberschusses muss grundsätzlich auf einem amtlichen Vordruck erfolgen.

Geschäftsvorgänge werden in einem Journal in chronologischer Reihenfolge auf der Grundlage der Buchhaltungsunterlagen aufgezeichnet. Dabei muss jede einzelne Position z.B. nach Kostenarten sortiert werden. Darüber hinaus müssen die Nettovergütung, die Umsatzsteuer und der Gesamtbetrag einzeln erfasst werden. Gewerbliche Unternehmer sind verpflichtet, alle Rechnungen und Belege aufzuzeichnen.

“Die Sofiapflege kümmert sich um alle finanziellen Aspekte, wie die Buchhaltung, die Rechnungsstellung, die korrekte Abgabe der jährlichen Steuererklärung, für ihre Franchisenehmer, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können! Alle diese Leistungen sind in der Franchisegebühr enthalten, so dass Sie nichts extra bezahlen müssen. Ein Preis, keine versteckten Kosten.”

4.1.4 Hauptsteuern

Die Steuerbehörde schickt jedem Unternehmer einen Fragebogen für die Steueranmeldung bei der Gründung des Unternehmens. Darin muss er Angaben zu seinen persönlichen Daten und vor allem zu den geschätzten Gewinnen und sonstigen Einkünften machen. Bei Gewerbetreibenden erhält das Finanzamt vom Gewerbeamt Kenntnis über die Gründung des Unternehmens. Selbstständige müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Steuerbehörde melden.

*Einige Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer.

Art der Steuer Bedingungen Das Einkommen ist erst dann steuerpflichtig: Steuer auf darüber hinausgehende Beträge:
Einkommensteuer (Einkommensteuer) Für das Jahr 2025 12.096 € https://www.bmf-steu- errechner.de/ekst/einga- beformekst.xhtml
Für das Jahr 2026 12.348 € https://www.bmf-steu- errechner.de/ekst/einga- beformekst.xhtml
Mehrwertsteuer VAT (Umsatzsteuer) Im ersten Jahr 25.000 € 19 %
Bei Überschreitung im zweiten Steuerjahr 100.000 € 19 %

4.1.5 Einkommenssteuern

Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen einer natürlichen Person während eines Kalenderjahres. Wenn die Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit den Schwellenwert für das nicht steuerpflichtige Grundeinkommen (wie in der obigen Tabelle angegeben) nicht überschreiten, wird keine Einkommensteuer erhoben. Wird der Schwellenwert überschritten, erhöht sich der Steuersatz progressiv nach dem Einkommen. Die genaue Steuer wird Ihnen auf Anfrage von der Sofiapflege mitgeteilt. Alternativ können Sie diese selbst berechnen lassen:

Ein weiterer Aspekt, der die Höhe der Einkommensteuer beeinflusst, ist der Familienstand des Franchisenehmers.

Dagegen lassen sich Fahrtkosten oder Kosten durch eine doppelte Haushaltsführung rechnen.

Kalendergeschäftsjahr 2025 2026
Das Einkommen von unverheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen ist bis zu folgenden Beträgen steuerfrei 12.096 € 12.348 €

Für Gewinne unter 12.096 € (ab 2026 dann unter 12.348 €) pro Kalenderjahr muss der Franchisenehmer keine Einkommensteuer zahlen.

Im Rahmen des Freibetragssystems wird nur der Steuersatz von 12.096 EUR (2025) einheitlich angewendet. Reisekosten können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden und wirken sich positiv auf den nicht steuerpflichtigen Betrag aus.

"Mit klaren Zahlen zum Erfolg: Steuern im Blick behalten."

4.1.5.1 Einkommensteuerveranlagung / Vorauszahlung

Am Ende des steuerlichen Kalenderjahres wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt. Dieses Verfahren besteht aus zwei Schritten. Das erste, d.h. das Ermittlungsverfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen (Einkommen, Sonderausgaben usw.) ermittelt werden, und das zweite, d.h. das Veranlagungsverfahren, in dem die Steuerschuld ermittelt und in einem Steuerbescheid bekannt gegeben wird.

Während des Veranlagungszeitraums muss der Steuerpflichtige Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Einkommensteuer leisten. Die Steuerbehörde setzt die Vorauszahlungen durch einen Zahlungsbescheid fest. Die Vorauszahlungen richten sich nach der Einkommensteuer, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt wurde. Die ersten Vorauszahlungen im Jahr der Unternehmensgründung werden anhand der Angaben im Formular zur Unternehmensgründung festgelegt. Die Einkommensteuervorauszahlungen werden vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember geleistet.

Als Steuerpflichtiger müssen Sie nach Ablauf des Veranlagungszeitraums bis zum 31. Juli des Folgejahres (des Veranlagungszeitraums 2023) eine Steuererklärung abgeben, die unterschrieben sein muss. Wenn Sie einen Steuerberater haben, verlängert sich die Frist in manchen Fällen bis Ende Februar des Folgejahres (zum Beispiel für den Veranlagungszeitraum 2023 bis Ende Februar 2025).

Es gibt jedoch eine Grenze, unter der Sie keine Einkommensteuervorauszahlung leisten dürfen. Wenn die Beträge weniger als 100 € pro Quartal oder 400 € pro Jahr betragen, müssen Sie nichts bezahlen.

4.1.6 Gewerbesteuer

Die Bemessungsgrundlage ist das Gesamteinkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn diese Einkünfte die Steuergrenze von 24.500 € nicht überschreiten, wird keine Gewerbesteuer erhoben.

Übersteigt das Einkommen diesen Schwellenwert, wird die folgende Berechnungsformel angewandt:

Gesamteinkommen x 0,035 x Kommunalsteuer (nicht steuerpflichtiges Einkommen)

"Kein Stress mit Steuern – wir bleiben im Rahmen der Freigrenzen."

4.1.7 Gewerbesteuerveranlagung / Vorauszahlung

Der Steuerpflichtige muss am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen an die Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist, leisten und nach Ablauf des Erhebungszeitraums (in der Regel das Kalenderjahr) eine Steuererklärung bei der zuständigen Steuerbehörde einreichen. Die Vorauszahlungen werden dann auf die Steuerschuld angerechnet.

Hier gilt:
Da ein Franchisenehmer die Schwelle von 24.500 € Einnahmen nicht überschreiten wird, kann diese Steuer vernachlässigt werden

4.1.8 Mehrwertsteuer VAT

Die Mehrwertsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Unternehmer in Deutschland im Rahmen seines Unternehmens tätigt. Dabei handelt es sich in erster Linie um Umsätze aus der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Ein Unternehmer ist eine Person, die selbständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %.

Hier gilt:
Da die Franchisenehmer die Schwelle von 25.000 € nicht überschreiten, kann die Mehrwertsteuer vernachlässigt werden!

4.1.9 MwSt-Voranmeldung / Recht auf Vorsteuerabzug

In der Regel erhalten Sie von anderen Unternehmen Vermittlungsdienste, die Sie zur Erstellung Ihres eigenen Dienstes benötigen. Der Vorlieferant stellt Ihnen die Mehrwertsteuer in Rechnung. Sie können den Betrag, den Sie den Steuerbehörden schulden, mit der Mehrwertsteuer verrechnen, die Sie an das Finanzamt abführen müssen, wenn Sie Waren oder andere Dienstleistungen verkaufen. Da die Umsatzsteuerpflicht bereits mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnt, können auch die vorsteuerabzugsfähigen Beträge aus Anschaffungen im Rahmen der Unternehmensgründung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Auch hier gilt:
Da die Franchisenehmer die Schwelle von 25.000 € nicht überschreiten, kann die Mehrwertsteuer vernachlässigt werden.

4.1.10 Vorsteuerabzug

Am Ende des Kalenderjahres muss der Unternehmer eine persönlich unterzeichnete Umsatzsteuererklärung abgeben, in der er selbst die Umsatzsteuer oder den Überschuss für das gesamte Kalenderjahr berechnet.

4.1.11 Regulierung kleiner Unternehmen

Bei Unternehmern, deren Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich 25.000 Euro inkl. MwSt. nicht übersteigt, müssen sie keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Das Gleiche gilt für die Folgejahre nach der Gründung, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Umsatz im Vorjahr betrug nicht mehr als 25.000 €; im laufenden Jahr wird er voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € betragen. Es ist ratsam, die Kleinunternehmer-Rechnungsverordnung zu konsultieren, damit der Rechnungsempfänger weiß, warum die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen wird.

Dies kann z. B. durch Hinzufügen des folgenden Absatzes zu Ihrer Rechnung geschehen: „Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)“

Es ist jedoch zu beachten, dass Unternehmer, die die beschriebene Regelung für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen, kein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen können, was wiederum nachteilig sein kann, wenn beispielsweise in der Gründungsphase eines Unternehmens große Investitionen getätigt werden. Es ist daher möglich, durch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten, so dass auch der Vorsteuerabzug möglich ist. Ein solcher Verzicht sollte jedoch sorgfältig überlegt werden, da er für fünf Jahre verbindlich ist.

"Volle Konzentration auf Ihr Geschäft – dank steuerlicher Vorteile."

4.1.12 Ausstellung von Rechnungen

Ein Unternehmer, der umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, ist verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Diese 6 Schritte gilt es zu berücksichtigen:

Es gibt eine Vereinfachungsregelung für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von höchstens 250 €. Für den Vorsteuerabzug genügt es, die folgenden Angaben auf der Rechnung zu machen:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des liefernden Unternehmens

  2. Datum der Ausstellung

  3. Menge und übliche Bezeichnung des Liefergegenstandes oder Art und Umfang der sonstigen Leistung

  4. Entgelt und Steuerbetrag in einem Betrag

  5. Steuersatz

  6. Im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis auf das Bestehen einer Steuerbefreiung

Die Sofiapflege erstellt in Ihrem Namen die Rechnung und achtet hierbei auf die Einhaltung aller erforderlichen Vorgaben.

4.2 Die Franchisegebühr

4.2.1 Wie hoch ist die Franchisegebühr?

Die Franchisegebühr ist der monatliche Beitrag, den jeder Franchisenehmer für die Entwicklung des Franchiseunternehmens leisten muss. Die Franchisegebühr wird vom Franchisegeber erhoben und ist vom Franchisenehmer nur während des Zeitraums der Erbringung der Pflegedienstleistungen zu zahlen. Für diese Gebühr erhält der Franchisenehmer das Recht, Dienstleistungen nach dem Sofiapflege-Standard anzubieten und profitiert von einem erweiterten Dienstleistungsportfolio.

4.2.2 Für welche Leistung wird die Franchisegebühr berechnet?

Nachfolgend wird die Verwendung der Franсhisegebühr transparent dargestellt, damit jeder Franchisenehmer nachvollziehen kann, wofür die Sofiapflege diese Gebühr berechnet. Alle Franchisenehmer erhalten die nachfolgenden Leistungen.

Im Anschluss werden alle Bestandteile bis ins Detail erklärt.

4.2.2.1 Administration und Versicherung

Versicherung der ERGO mit folgenden Leistungen:

  1. Betriebshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu:
    3.000.000 €
  2. Schlüsselverlust und daraus resultierende Folgeschäden:
    bis zu 50.000 €

Alle Personen mit Wohnsitz im osteuropäischen Ausland (bspw. Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Polen etc.) sind über eine Dienstreise-Krankenversicherung abgesichert. Diese hat folgende Leistungen:

  1. Med. Notfallhilfe
  2. Ambulant und stationäre Behandlungen
  3. Krankentransport
  4. schmerzstillende Zahnbehandlungen

Versicherung der ERGO mit folgenden Leistungen:

  1. Versicherungssumme von 50.000 € mit einer Progression 400 % -> maximal 200.000 € bei Vollinvalidität
  2. Todesfallleistung 25.000 €
  3. Kosmetische Operationen: 5.000 €
  4. Krankenhaustagegeld, pro Tag 20 €, ab dem vierten Tag 40 €

Jeder Franchisenehmer der Sofiapflege hat Zugang zu einem Mietbüro. Hier stehen alle notwendigen Geräte, wie Drucker, PCs, eine Kaffeemaschine und Sitz- und Schlafmöglichkeiten zur Verfügung. Der Mietvertrag ist als Anlage des Franchisevertrags dafür zu unterzeichnen.

Alle Korrespondenz mit den Behörden führen wir für Sie durch. Dabei digitalisieren wir die Briefe und senden Ihnen wichtige Schreiben und Bescheide per E-Mail zu.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Rechnungsstellung. Dabei werden exakt ihre Tage mit ihrem Kunden abgerechnet und Zuschläge für Feiertage automatisch hinzugefügt. Für Sie bleibt damit kein Verwaltungsaufwand.

Alle Ein- und Ausgaben Ihrer Firma werden exakt verbucht, so dass am Ende eines jeden Geschäftsjahr ein Jahresabschluss durch einen Steuerberater beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden kann.

Alle Fragen und Aufforderungen der Behörden (Finanzamt, Gewerbeamt, Einwohnermeldeamt, Versicherungen etc.) werden von uns für Sie bearbeitet, ausschließlich wenn etwas nicht von uns erledigt werden kann kontaktieren wir Sie dazu.

Mit unserer umfassenden Administration und Versicherung können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Von der Betriebshaftpflicht bis zur Unfallversicherung – wir sorgen für optimalen Schutz. Unsere Reisekrankenversicherung deckt alle wichtigen Leistungen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland ab.
Zusätzlich übernehmen wir für Sie die gesamte Behördenkorrespondenz, Rechnungsstellung und Buchhaltung. Selbst Ihr Mietbüro ist bestens ausgestattet und einsatzbereit. Kein Verwaltungsaufwand, volle Unterstützung – für Ihren Erfolg!

"Unsere Unterstützung für Ihren großen Erfolg!"

4.2.2.1 (1.) Administration und Versicherung

Mit dem Sofiapflege-Franchisesystem sind Sie niemals alleine. Alle Ihre Fragen und Wünsche können Sie an unsere Ansprechpartner stellen, der in Ihrer Landessprache mit Ihnen Kontakt hält.

Zudem steht für unsere Franchisenehmer auch in der Nacht und am Wochenende eine Notfall-Hotline (+49 7152 33899 110) zur Verfügung. Somit sind wir 24h pro Tag 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

In einem Notfall stellt die Sofiapflege seinen Franchisenehmern eine Notunterkunft zur Verfügung, bis der Franchisenehmer seine weiteren Planungen aufgestellt hat. Entweder möchte er einen weiteren Auftrag annehmen oder bis zur nächsten Reisemöglichkeit warten.

Alle Franchisenehmer können ohne Zuzahlung an Deutschkursen teilnehmen. Diese finden online statt und bestehen aus Lernübungen und Live-Unterrichtsklassen. Die Lehrer können sich mit Ihnen auch in der jeweiligen Landessprache unterhalten. Wenn man eine Unter- richtsstunde verpasst hat, dann kann man sich eine Aufnahme der Live-Klasse jederzeit ansehen und den Unterricht wiederholen.

Falls Sie in einen Konflikt mit Ihren Kunden geraten, wird die Sofiapflege versuchen, die beiden Parteien zu einem guten Ergebnis zu begleiten.

In jeder rechtlichen Situation (zivil- oder strafrechtlich) bieten die Spezialisten und Partner der Sofiapflege kostenlose Unterstützung und Beratung.

Der Datenschutz wird durch den Franchisegeber gewährleistet. Der Franchisegeber wird auch alle Bemühungen des Franchisenehmers unterstützen, die europäische Datenschutzpolitik in sein Unternehmen zu integrieren.

Der Franchisegeber stellt dem Franchsienehmer alle Verträge und Dokumente zur Verfügung und stellt die Legalität, Fairness und Transparenz der Verträge sicher.

"Unser Service: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Erfolg."

4.2.2.3 (3.) Unterstützung Kundenakquise und Marketing

Die Sofiapflege wirbt für Ihre Dienstleistungen auf allen Kanälen. Dabei werden Online Marketing wie SEO und SEA auf vielen Plattformen durchgeführt. Auch wird gezielt über Social Media die Marke Sofiapflege weiter ausgebaut. Zusätzlich werden Werbe- maßnahmen in Printmedien durchgeführt.

Die Sofiapflege hält rege Verbindungen zu vielen Netzwerkpartnern, mit denen Sie
ihre Dienstleistungen gemeinsam anbieten können, oder die die Sofiapflege Franchise
Dienstleistungen anbieten.

Wir betreiben ständig Forschungsmaßnahmen, um wettbewerbsfähig zu sein und die Preisentwicklung der Mitbewerber im Auge zu behalten.

Sie erhalten ständig viele Angebote von Kunden und Interessenten und können dadurch die für Sie passenden Aufträge finden.

Wenn Sie bei Ihrem Kunden einen höheren Tarif fordern (bspw. bei einer veränderten Pflegesituation), unterstützen wir Sie bei der Preisverhandlung.

Die Sofiapflege bietet vielfältige digitalisierte Dienstleistungen, wie die digitale Unterschrift für schnelle, effiziente und automatisierte bürokratische Prozesse.

4.3 Übersicht Versicherungspaket

Reiseversicherung Obligatorische gewerbliche Versicherung Unfallversicherung
Versicherer Europäische Reiseversicherung AG (ERV) ERGO Versicherung AG ERGO Versicherung AG
Allgemein Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe Schutz bei schuldhafter Beschädigung von Eigentum und Vermögen
Selbstbeteiligung (ohne Eigenbeteiligung) Mit Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)
Sie gilt sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit Gültig bei der Arbeit Sie gilt sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit
Was ist versichert? Welche Dienst- leistungen werden angeboten? Bei Krankheit und Unfall während des Urlaubs werden die folgenden Kosten erstattet:
• Erforderliche ambulante oder stationäremedizinische Behandlung
• Medizinische Behandlungen einschließlich Operationen und Medikamente
• Schmerzlindernde Zahnbehandlungen
• Medizinische Behandlungen im Falle von Schwangerschaftskomplikationen
• Hilfsmittel (z. B. Rollstuhlverleih), die während der Reise zum ersten Mal benötigt wurden
• Gerechtfertigter medizinischer Rücktransport
• Versicherungssumme: unbegrenzt
• Personen- und Sachschäden bis zu 3 Millionen €
• Personenschäden bis zu 150.000 € (nicht für Wertsachen und Vermögensschäden)
•Übernahme der Prozesskosten und Schadenersatzansprüche
• Sachschäden an gemieteten Unterkünften und Räumlichkeiten
• Verlust von Schlüsseln bis zu 250.000 €
• Beschädigung von Eigentum am Arbeitsplatz
• Im Falle einer Invalidität beträgt der Höchstbetrag 300.000 €
•Geld für Krankenhausaufenthalte
•Geld für Ambulante Einsätze nach einem Unfall
• Kosmetische Operationen nach einem Unfall
• Kosten für Rettungstransporte
• ImTodesfall 5.000 €
Was ist nicht versichert? Medizinische Behandlungen, die vor der Reise bekannt waren (z. B.Dialyse) Böswillige Beschädigung, Körperverletzung und vorsätzliche Schädigung anderer
Inhaltsverzeichnis
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