Ausbildung Pflegefachkraft
Die Ausbildung Pflegefachkraft folgt einem generalistischen Modell, das 2020 in Deutschland eingeführt wurde. Sie kombiniert Unterricht im Klassenraum mit praktischen Einsätzen und führt zu einer staatlichen Prüfung. Wenn Sie die Ausbildungsbezeichnung, die erforderlichen Stunden und die verfügbaren Wege kennen, können Sie besser entscheiden, ob das Programm zu Ihren Plänen passt.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wurde 2020 zu einem generalistischen Programm umstrukturiert, das Fachkräfte auf den Einsatz in verschiedenen Pflegebereichen vorbereitet.
- Die Teilnehmenden wechseln während des gesamten Programms zwischen theoretischem Unterricht im Klassenraum und angeleiteten praktischen Einsätzen.
- Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die für die Tätigkeit als qualifizierte Pflegefachkraft erforderlich ist.
- Wenn Sie sich mit der Ausbildungsbezeichnung, den erforderlichen Stunden und den verschiedenen Zugangswegen vertraut machen, können Sie einschätzen, ob dieser Berufsweg zu Ihren Zielen passt.
Was Pflegefachkraft nach der Reform von 2020 bedeutet
„Pflegefachkraft“ ist ein allgemeiner Begriff für eine qualifizierte Pflegefachperson. Die geschützten Berufsbezeichnungen, die nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung verliehen werden, lauten Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Seit dem 1. Januar 2020 bereitet die reguläre Pflegeausbildung Auszubildende auf die Pflege von Menschen verschiedener Altersgruppen und in unterschiedlichen Einrichtungen vor, anstatt von Anfang an einem von drei getrennten Ausbildungswegen zu folgen.
Pflegefachkraft vs. Pflegefachfrau/Pflegefachmann: der rechtliche Unterschied
Im alltäglichen Sprachgebrauch verwenden Arbeitgeber und Einrichtungen Pflegefachkraft möglicherweise als allgemeine Bezeichnung für eine qualifizierte Pflegefachperson. Es handelt sich nicht um die konkrete Berufsbezeichnung, die nach dem Abschluss verliehen wird. Nach Abschluss der staatlich geregelten Ausbildung und Bestehen der staatlichen Prüfung dürfen Absolventinnen und Absolventen die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen. Die Ausbildung Pflegefachkraft wird häufig als Bezeichnung für den Ausbildungsweg verwendet, während die endgültige Berufsbezeichnung von der verliehenen Qualifikation abhängt.
Wie die generalistische Reform vom 1. Januar 2020 die drei bisherigen Ausbildungswege ersetzte
Durch die Reform wurden die Ausbildungen in der allgemeinen Pflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem gemeinsamen Programm zusammengeführt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) bildet den gesetzlichen Rahmen, während die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Anforderungen an Ausbildung und Prüfungen festlegt. Die überarbeitete Struktur ermöglicht Auszubildenden, Erfahrungen in verschiedenen Pflegebereichen und mit Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen zu sammeln.
Gibt es die alten Berufsbezeichnungen Altenpfleger und Krankenpfleger noch?
Personen, die ihre Qualifikation nach den früheren Ausbildungswegen erworben haben, dürfen ihre bisherigen Berufsbezeichnungen weiterhin führen. Achten Sie bei der Prüfung einer Stellen- oder Ausbildungsbeschreibung darauf, zwischen einer früheren Berufsbezeichnung, die eine erfahrene Fachkraft trägt, und der heutigen generalistischen Qualifikation für neue Absolventinnen und Absolventen zu unterscheiden.
Ausbildungsstruktur: Dauer, Theorie-/Praxisanteil und Ausbildungswege

Das Programm verbindet angeleitetes Lernen am Arbeitsplatz mit Unterricht an einer Pflegeschule. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt über BERUFENET den Vollzeitweg als dreijährige Ausbildung; eine Teilzeitausbildung dauert bis zu fünf Jahre. Der genaue Zeitplan hängt von der Schule und dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Bewerber sollten Termine und Anforderungen daher direkt bei beiden erfragen.
Dauer: 3 Jahre in Vollzeit, bis zu 5 Jahre in Teilzeit und Möglichkeiten zur Verkürzung
Eine Vollzeitausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Teilzeitmodelle können die Ausbildung auf bis zu fünf Jahre verlängern und einen anderen Wochenplan ermöglichen, wobei die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte erhalten bleiben. Eine Verkürzung kann in manchen Fällen möglich sein, etwa wenn einschlägige Vorkenntnisse oder Qualifikationen anerkannt werden können. Sie erfolgt nicht automatisch: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Schule und dem Träger der praktischen Ausbildung, welche Regelungen für Ihre Situation gelten, bevor Sie mit einer kürzeren Ausbildungsdauer planen.
Die genaue Stundenteilung: 2,100 Stunden Theorie und 2,500 Stunden Praxis
Die München Klinik nennt diese Zahlen für die generalistische Ausbildungsstruktur. Der Unterricht vermittelt Pflegewissen und verwandte Inhalte; in den Praxisstunden können Auszubildende ihre Fähigkeiten unter Anleitung anwenden und weiterentwickeln. Die Gesamtzahlen beziehen sich auf das Vollzeitprogramm und bedeuten nicht, dass jede Woche gleich aufgeteilt ist.
So funktioniert die duale Ausbildung: Pflegeschule plus Praxiseinsätze
Die Ausbildung wechselt zwischen Unterricht und Einsätzen in Pflegeeinrichtungen. Die Schule bietet strukturierten Unterricht, während die Praxiseinsätze den Auszubildenden Einblicke in Pflegeaufgaben und verschiedene Gruppen pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Ein Träger der praktischen Ausbildung koordiniert den Praxisteil mit der Schule. Fragen Sie bei der Wahl eines Ausbildungsplatzes, wie der Einsatzplan organisiert ist, welche Bereiche dazugehören und wer Sie während der einzelnen Einsätze anleitet.
Ausbildungswege im Vergleich: Vollzeit, Teilzeit, verkürzte Ausbildung und internationale Bewerber
Die Ausbildungswege unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung und der Bewertung der bisherigen Ausbildung oder Erfahrung eines Bewerbers. Internationale Bewerber sollten sich außerdem bei der Schule und dem Träger der praktischen Ausbildung nach der Prüfung von Unterlagen, den Sprachanforderungen und möglichen Anerkennungsverfahren erkundigen, die für ihre Situation relevant sind. Bestätigen Sie die Anforderungen bei den zuständigen Stellen, da individuelle Umstände den Ablauf beeinflussen können.
| Ausbildungsweg | Übliche Dauer oder Merkmal | Was zu klären ist |
|---|---|---|
| Vollzeit | Drei Jahre | Starttermin, Stundenplan der Schule und Einsatzplan |
| Teilzeit | Bis zu fünf Jahre | Wochenplan und Gesamtdauer der Ausbildung |
| Mögliche Verkürzung | Kann von der Anerkennung bisheriger Lernleistungen oder Qualifikationen abhängen | Anspruchsvoraussetzungen und Genehmigung durch die zuständigen Stellen |
| Internationale Bewerber | Die Prüfung hängt von den individuellen Unterlagen und Umständen ab | Prüfung der Qualifikationen und geltende Zugangsvoraussetzungen |
Spezialisierung im letzten Ausbildungsdrittel: Schwerpunkt Pädiatrie oder Altenpflege
BERUFENET weist darauf hin, dass im letzten Ausbildungsdrittel möglicherweise eine Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege (Kinderkrankenpflege) oder Altenpflege (Altenpflege) angeboten wird. Diese Möglichkeit ergänzt die generalistische Grundlage um eine fachliche Ausrichtung. Fragen Sie bei der Schule nach, welche Optionen sie anbietet und wie sich die Wahl eines Schwerpunkts auf den abschließenden Ausbildungsplan und die Qualifikation auswirkt. Die Verfügbarkeit sollte vor Ort erfragt und nicht für jedes Programm vorausgesetzt werden.
Voraussetzungen und Bewerbungscheckliste
Die Zugangsvoraussetzungen hängen von den gesetzlichen Regelungen und dem Bewerbungsverfahren der Schule und des Ausbildungsträgers ab. Prüfen Sie vor der Bewerbung für die Pflegeausbildung sowohl den erforderlichen Schulabschluss als auch alle Dokumente, die für praktische Einsätze benötigt werden. Die Anforderungen können je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Lassen Sie sie daher von der zuständigen Schule und dem Ausbildungsträger bestätigen, statt sich allein auf eine allgemeine Checkliste zu verlassen.
Schulabschluss: Was Sie wirklich brauchen (kein Abitur erforderlich)
Das Abitur ist nicht der einzige Weg in die Ausbildung. Nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) kann die Zulassung auf einem mittleren Schulabschluss oder bestimmten Kombinationen aus einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer anerkannten Pflegeassistenzausbildung beruhen. Welcher Weg genau infrage kommt, hängt von Ihren Zeugnissen und Ihrer persönlichen Situation ab. Bitten Sie die Schule oder den Ausbildungsträger, Ihre Unterlagen vor der Bewerbung zu prüfen, insbesondere wenn Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben.
Gesundheitliche Eignung, Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und Führungszeugnis
Bewerberinnen und Bewerber müssen möglicherweise ihre gesundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Ausbildungsträger verlangen im Rahmen der Aufnahme oder der Vereinbarungen für Praxiseinsätze häufig entsprechende Unterlagen. Dazu können ein ärztliches Attest und ein Führungszeugnis gehören. Auch die Anforderungen an die Deutschkenntnisse variieren; manche Einrichtungen verlangen einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau. Die genauen Anforderungen sollten Sie direkt bei der Schule und dem Ausbildungsträger erfragen. Wenn Ihre Dokumente aus einem anderen Land stammen, fragen Sie nach, ob Übersetzungen oder zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.
Bewerbung Schritt für Schritt: Unterlagen, Fristen und die Kombination aus Schule und Arbeitgeber
Die Ausbildung verbindet den Unterricht an einer Pflegeschule mit einer praktischen Ausbildung, die von einem Ausbildungsträger koordiniert wird. Klären Sie, wie das Bewerbungsverfahren vor Ort abläuft: Manche Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich bei einem praktischen Ausbildungsträger, der mit einer Schule zusammenarbeitet, während andere sich möglicherweise an beide wenden müssen. Nutzen Sie diese Checkliste, um die nächsten Schritte zu planen:
- Zulassungsvoraussetzungen prüfen: Fragen Sie die Schule, welche Schulabschlüsse oder gleichwertigen Qualifikationen anerkannt werden.
- Termine bestätigen: Erfragen Sie den nächsten Ausbildungsbeginn, die Bewerbungsfrist sowie etwaige Anforderungen für Vorstellungsgespräche oder Eignungstests.
- Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie Zeugnisse, einen Lebenslauf, einen Identitätsnachweis sowie alle verlangten Sprach- oder Qualifikationsnachweise zusammen.
- Nach erforderlichen Nachweisen fragen: Klären Sie, ob ein Gesundheitsnachweis oder ein Führungszeugnis erforderlich ist und wann die jeweiligen Unterlagen eingereicht werden müssen.
- Abstimmung überprüfen: Finden Sie heraus, welche Schule und welcher praktische Ausbildungsträger beteiligt sind und wer Ihren Ausbildungsplatz und Ihren Zeitplan bestätigt.
Staatliche Prüfung und Anerkennung: Was am Ende geschieht
Am Ende der Ausbildung legen die Kandidatinnen und Kandidaten eine staatliche Prüfung nach den Vorgaben des PflBG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten sie die Berechtigung, die geschützte Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu führen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule oder der zuständigen Landesbehörde nach dem Prüfungsverfahren und einem gegebenenfalls erforderlichen Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis. Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben oder die Anerkennung einer bereits erworbenen Qualifikation benötigen, kann Ihnen die zuständige Behörde das geltende Verfahren erläutern.
Verdienst während der Ausbildung: Vergütung nach Ausbildungsjahr
Auszubildende erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe hängt vom Ausbildungsträger, den geltenden Vergütungsregelungen und den Bedingungen des Ausbildungsvertrags ab. Betrachten Sie diesen Betrag als Beispiel eines einzelnen Trägers, nicht als garantierten Satz oder bundesweit geltenden Betrag. Prüfen Sie den aktuellen Vertrag und fragen Sie nach, wie sich die Vergütung in jedem Ausbildungsjahr verändert.
Tabelle zur Ausbildungsvergütung nach Ausbildungsjahr
Die Pflegeausbildungsvergütungsverordnung bildet den gesetzlichen Rahmen für die Mindestvergütung während der Pflegeausbildung. Die für diesen Leitfaden verfügbaren Recherchen bestätigen ein Beispiel für das erste Ausbildungsjahr von der München Klinik, enthalten jedoch keine bestätigten Beträge für das zweite und dritte Jahr. Die Tabelle unterscheidet zwischen dem dokumentierten Beispiel und Beträgen, die Sie direkt erfragen sollten, statt unbelegte Zahlen als Standardvergütung darzustellen.
| Ausbildungsjahr | In den verfügbaren Recherchen bestätigter Betrag | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| Jahr 1 | Beispiel der München Klinik für das erste Ausbildungsjahr; den aktuellen Betrag direkt beim Träger erfragen | Ob das aktuelle Angebot diesen Satz vorsieht und welche zusätzlichen Zahlungen gelten |
| Jahr 2 | Hier liegt kein bestätigter Betrag vor | Den monatlichen Bruttobetrag in Ihrem Ausbildungsvertrag |
| Jahr 3 | Hier liegt kein bestätigter Betrag vor | Den monatlichen Bruttobetrag und eine eventuell vorgesehene Erhöhung |
Zulagen, Prämien und Zuschläge für Schichtarbeit
Einige Träger zahlen zusätzlich zur Grundvergütung während der Ausbildung weitere Beträge. Im veröffentlichten Beispiel der München Klinik werden eine jährliche Prämie und Zulagen erwähnt, die verfügbaren Recherchen nennen jedoch weder deren Höhe noch die Anspruchsvoraussetzungen. Fragen Sie, ob der Vertrag Zuschläge für Schichtarbeit, Wochenend- oder Feiertagsarbeit oder sonstige zusätzliche Zahlungen vorsieht. Klären Sie, wann die einzelnen Zahlungen gelten und ob sie an bestimmte Schichten oder Arbeitszeiten gebunden sind.
Arbeitsbedingungen: Schichtarbeit, körperliche Anforderungen und Einsatzbereiche
Die praktische Ausbildung kann je nach Einsatzbereich und Träger Früh-, Spät- oder Nachtschichten sowie Wochenend- oder Feiertagsdienste umfassen. Die Pflegearbeit kann außerdem erfordern, längere Zeit auf den Beinen zu sein, zwischen verschiedenen Aufgaben zu wechseln und Menschen bei der täglichen Pflege zu unterstützen. Einsätze können beispielsweise in Krankenhäusern, Langzeitpflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten stattfinden. Fragen Sie vor der Annahme eines Angebots nach dem Einsatzplan, der Betreuung, den erwarteten Schichten und danach, wie Auszubildende Bedenken hinsichtlich Arbeitsbelastung oder Sicherheit ansprechen können.
Für Betreuungskräfte: Von der Pflegefachkraft zur selbstständigen Betreuungskraft

Eine Pflegeausbildung abzuschließen und als selbstständige Betreuungskraft zu arbeiten, sind unterschiedliche berufliche Wege. Ein Pflegeabschluss allein legt nicht fest, welche Leistungen Sie selbstständig anbieten dürfen oder welche rechtlichen, steuerlichen, versicherungsbezogenen und geschäftlichen Anforderungen gelten. Wenn Sie eine Selbstständigkeit in Betracht ziehen, prüfen Sie diese unabhängig von Ihrer Ausbildungsentscheidung und holen Sie sich qualifizierte Beratung zu Fragen ein, die Ihre persönlichen Umstände betreffen.
Warum qualifizierte Pflegekräfte eine Selbstständigkeit in Betracht ziehen
Manche qualifizierte Pflegekräfte erwägen eine Selbstständigkeit, weil sie ihre Arbeit eigenständig organisieren oder eine andere Form der Pflegetätigkeit kennenlernen möchten. Mit dieser Entscheidung können sich Änderungen bei der Arbeitszeitgestaltung, der Koordination mit Klienten, der Verwaltung und der Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen ergeben. Überlegen Sie, was Sie sich von Ihrem Arbeitsleben wünschen, welche Aufgaben Sie übernehmen möchten und ob die geplante Tätigkeit zu Ihren Qualifikationen und persönlichen Umständen passt. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Selbstständigkeit ein bestimmtes Einkommen, einen festen Zeitplan oder eine bestimmte Nachfrage garantiert.
Was selbstständige Betreuung umfasst und was Sie zuerst prüfen sollten
Selbstständige Betreuung kann mehr als die direkte Unterstützung umfassen: Auch die geschäftliche Organisation, schriftliche Vereinbarungen, die Dokumentation und der Abschluss geeigneter Versicherungen können Aufmerksamkeit erfordern. Klären Sie vor dem Start, welche Leistungen Sie anbieten möchten, und prüfen Sie die geltenden Vorschriften mit qualifizierten Fachleuten für Recht, Steuern und Versicherungen oder anhand einschlägiger offizieller Quellen. Informieren Sie sich darüber, wie die Arbeit organisiert wird, welche Verantwortlichkeiten bei Ihnen verbleiben und welche Grenzen für Ihre Qualifikationen gelten. Allgemeine redaktionelle Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht bestimmen.
Nächster Schritt: Das Sofiapflege-Franchise-Handbuch zu den Einzelheiten des Geschäftsmodells
Wenn Sie eine selbstständige Betreuung im Rahmen eines Franchisemodells erwägen, prüfen Sie die Einzelheiten des Geschäftsmodells, bevor Sie entscheiden, ob es zu Ihren Plänen passt. Das Sofiapflege-Franchise-Handbuch erläutert das Modell für angehende und bereits selbstständige Betreuungskräfte. Nutzen Sie es, um Fragen zu Verantwortlichkeiten und Abläufen vorzubereiten, und klären Sie anschließend rechtliche, steuerliche und versicherungsbezogene Angelegenheiten mit entsprechend qualifizierten Stellen. Die Lektüre des Handbuchs garantiert weder Arbeit noch Vermittlung, Verfügbarkeit oder Einkommen.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist der Unterschied zwischen Pflegefachkraft, Pflegefachfrau und Pflegefachmann?
Pflegefachkraft ist ein allgemeiner Begriff für eine qualifizierte Pflegefachperson, während Pflegefachfrau und Pflegefachmann die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen sind, die nach bestandener staatlicher Prüfung verliehen werden. Der Ausbildungsweg wird häufig als Ausbildung Pflegefachkraft bezeichnet, aber die endgültige Berufsbezeichnung hängt von dem Abschluss ab, der nach dem Ausbildungsabschluss verliehen wird.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Pflegefachkraft und kann sie verkürzt werden?
Die Ausbildung Pflegefachkraft in Vollzeit dauert in der Regel drei Jahre, während eine Teilzeitausbildung bis zu fünf Jahre dauern kann. Eine Verkürzung kann möglich sein, wenn relevante Vorkenntnisse oder Qualifikationen angerechnet werden können, sie erfolgt jedoch nicht automatisch. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Schule und dem Ausbildungsträger, welche Regelungen für Ihre Situation gelten.
Wie ist die Pflegefachkraft-Ausbildung in Theorie und Praxis aufgeteilt?
Das generalistische Programm umfasst 2,100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule sowie 2,500 Stunden praktische Ausbildung im dreijährigen Vollzeitprogramm. Die Ausbildung wechselt zwischen Unterricht im Klassenzimmer und betreuten Einsätzen in verschiedenen Pflegebereichen, die von einem Ausbildungsträger koordiniert werden.
Gibt es die alten Berufsbezeichnungen Altenpfleger und Krankenpfleger in Deutschland noch?
Ja, Fachkräfte, die nach den früheren Ausbildungswegen qualifiziert wurden, können ihre bisherigen Berufsbezeichnungen wie Altenpfleger oder Krankenpfleger weiterhin führen. Die Reform von 2020 änderte nur den regulären Ausbildungsweg für neue Auszubildende und machte bereits nach dem früheren System erworbene Qualifikationen nicht ungültig.
Was änderte sich mit der generalistischen Pflegeausbildungsreform im Januar 2020?
Die Reform führte die drei früheren Ausbildungswege für die allgemeine Pflege, die Kinderkrankenpflege und die Altenpflege zu einem gemeinsamen generalistischen Programm zusammen. Auszubildende sammeln Erfahrungen in verschiedenen Pflegebereichen und mit Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen, auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes und der Prüfungsverordnung PflAPrV.
Kann man sich während der Ausbildung Pflegefachkraft auf die Kinderkrankenpflege oder Altenpflege spezialisieren?
Ja, im letzten Ausbildungsdrittel kann eine Spezialisierung auf Kinderkrankenpflege oder Altenpflege möglich sein. Das Angebot variiert je nach Schule. Erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Pflegeschule, welche Möglichkeiten sie anbietet und wie sich ein gewählter Schwerpunkt auf den Abschluss auswirkt.
Was sollten internationale Bewerber vor Beginn einer Pflegefachkraft-Ausbildung in Deutschland wissen?
Internationale Bewerber sollten sich bei der Schule und dem Ausbildungsträger nach der Prüfung von Dokumenten, den Sprachanforderungen und einem für ihre Situation relevanten Anerkennungsverfahren erkundigen. Die Anforderungen hängen von den jeweiligen Dokumenten und Umständen ab. Erkundigen Sie sich daher vor der Bewerbung direkt bei den zuständigen Stellen nach den Zulassungskriterien.